Ratgeber

Wohnmobil über 3,5 Tonnen: was sich ändert

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben für Deutschland, mit Link auf die Vorschrift.

Kurz gesagt: Über 3.500 kg brauchst du Führerschein C1 (oder alte Klasse 3), fährst außerorts höchstens 80 km/h und auf der Autobahn 100 km/h, musst nach sechs Jahren jährlich zur HU und zahlst etwas mehr Kfz-Steuer. Lkw-Maut fällt in Deutschland für private Wohnmobile nicht an, in Österreich brauchst du die GO-Box.

Auf einen Blick

Thema bis 3.500 kg über 3.500 bis 7.500 kg Quelle
Führerschein B C1 oder alte Klasse 3 FeV § 6
Tempo innerorts 50 km/h 50 km/h StVO § 3 Abs. 3
Tempo außerorts 100 km/h 80 km/h StVO § 3 Abs. 3
Tempo Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h 100 km/h (als Wohnmobil eingetragen) 12. StVOAusnV § 1
Überholverbot Zeichen 277 gilt nicht gilt StVO Anlage 2
Verbot Zeichen 253 gilt nicht gilt StVO Anlage 2
HU erste nach 36, dann alle 24 Monate 24 Monate in den ersten 6 Jahren, dann 12 Monate StVZO Anlage VIII
Lkw-Maut Deutschland nein nein (privat, kein Güterverkehr) BFStrMG § 1
Maut Österreich Vignette GO-Box ASFINAG

Tempolimits

Außerorts 80 km/h. § 3 Abs. 3 StVO begrenzt Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften auf 80 km/h, auch auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen oder mehreren Fahrstreifen je Richtung. Die Ausnahme auf 100 km/h für solche Straßen gilt nur für Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t.

Autobahn 100 km/h. Eigentlich gelten nach § 18 Abs. 5 StVO für Fahrzeuge über 3,5 t auf Autobahnen 80 km/h. Die 12. Ausnahmeverordnung zur StVO macht für Wohnmobile eine Ausnahme: 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wenn das Fahrzeug höchstens 7,5 t wiegt und im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet ist.

Mit Anhänger gelten 80 km/h auf der Autobahn (“Wohnmobile mit Anhänger”).

Überholverbote und Durchfahrtsverbote

Das Schild “Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t” (Zeichen 277) und das Verbotsschild für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (Zeichen 253) gelten für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t außer Pkw und Bussen. Damit gelten sie auch für dein aufgelastetes Wohnmobil.

Hauptuntersuchung

Für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t gilt: In den ersten 72 Monaten nach der Erstzulassung alle 24 Monate zur HU, danach alle 12 Monate. Unter 3,5 t ist die erste HU nach 36 Monaten fällig, dann alle 24 Monate.

Ein Wohnmobil, das bei der Auflastung schon älter als sechs Jahre ist, muss danach also jedes Jahr zur HU.

Kfz-Steuer

Wohnmobile werden nach Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert. Bei Schadstoffklasse S 4 oder besser zahlst du je angefangene 200 kg bis 2.000 kg 16 EUR, für jede weitere angefangene 200 kg 10 EUR, höchstens 800 EUR im Jahr.

zGG Steuer pro Jahr (ab S 4)
3.500 kg 240 EUR
4.200 kg 270 EUR
4.700 kg 300 EUR

Bei S 3, S 2 oder S 1 liegt der Satz bis 2.000 kg bei 24 EUR je 200 kg, darüber ebenfalls bei 10 EUR (höchstens 1.000 EUR). Die Auflastung selbst kostet dich also 10 EUR pro angefangene 200 kg mehr im Jahr.

Versicherung

Sag deiner Kfz-Versicherung Bescheid, sobald das neue Gewicht eingetragen ist.

Maut

  • Deutschland: Die Lkw-Maut gilt seit 01.07.2024 für Fahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse, aber nur, wenn sie für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür genutzt werden. Ein privat genutztes Wohnmobil fällt nicht darunter.
  • Österreich: Bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht brauchst du die Vignette, darüber zahlst du streckenabhängig über die GO-Box.

Anhängelast

Das zulässige Zuggesamtgewicht deines Fahrzeugs bleibt bei der Auflastung gleich. Die mögliche Anhängelast kann sinken, soweit zGG plus Anhängelast sonst die zulässige Zuggesamtmasse überschreiten würde. Beispiel: Zuggesamtgewicht 5.500 kg, zGG 3.500 kg, Anhängelast 2.000 kg. Nach Auflastung auf 4.200 kg bleiben 1.300 kg. Der D-Wert der Anhängekupplung muss gegebenenfalls neu bestimmt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzer

Für Wohnmobile ist kein Geschwindigkeitsbegrenzer nötig. § 57c Abs. 2 StVZO nimmt als Wohnmobil eingetragene Fahrzeuge von der Begrenzerpflicht aus, die sonst für Lkw und Kraftomnibusse über 3,5 t gilt. Der Prüfer schaut sich den Punkt bei der Abnahme trotzdem an.

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Dein nächster Schritt

Vielleicht reicht dir eine Auflastung knapp über 3,5 t, vielleicht willst du das Maximum. Der Schnellcheck zeigt, was geht. → Schnellcheck starten

Häufige Fragen

Wie schnell darf ein Wohnmobil über 3,5 t auf der Autobahn fahren?

100 km/h, wenn es im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet ist und höchstens 7,5 t wiegt (12. Ausnahmeverordnung zur StVO). Sonst gelten 80 km/h.

Wie schnell darf ich außerorts fahren?

80 km/h auf Landstraßen, auch auf baulich getrennten oder mehrspurigen Straßen. Die Ausnahme auf 100 km/h gilt dort nur für Fahrzeuge bis 3,5 t. Auf Autobahn und Kraftfahrstraße darfst du als eingetragenes Wohnmobil 100 km/h fahren.

Wie oft muss ein Wohnmobil über 3,5 t zur HU?

Bei 3,5 bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach Erstzulassung alle 24 Monate, danach alle 12 Monate.

Wird die Kfz-Steuer teurer?

Leicht. Bei Schadstoffklasse S 4 oder besser steigt die Steuer von 240 EUR (3.500 kg) auf 270 EUR (4.200 kg) im Jahr.

Muss ich in Deutschland Lkw-Maut zahlen?

Nein. Die Lkw-Maut gilt nur für Fahrzeuge im Güterkraftverkehr. Ein privat genutztes Wohnmobil ist davon nicht erfasst.

Schnellcheck

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