Ratgeber
Auflastung: der Ablauf bis zur Eintragung
Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt: Erst prüfen, dann Luftfeder einbauen, dann mit unserem Teilegutachten zum Prüfer (TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere). Der stellt die Anbaubestätigung aus, du bringst das neue Typenschild an und lässt bei der Zulassungsstelle den Fahrzeugschein ändern. Sechs Schritte.
→ Schritt 1 jetzt erledigen: Schnellcheck
Schritt 1: Prüfen, ob es geht
Chassis (Light oder Heavy), Achslasten, zGG, Reifen, Felgen und E-Nummer im Feld K: das alles prüft der Schnellcheck. Danach weißt du dein mögliches neues Gewicht und welche Teile du brauchst.
Schritt 2: Zusatzluftfeder einbauen
Die Bälge kommen an die Hinterachse, dorthin, wo die originalen Anschlagpuffer sitzen. Kurz skizziert:
- Original-Anschlagpuffer herausschrauben.
- Muttern der Federbriden lösen, Briden nach oben herausnehmen.
- Luftbalg in das vorhandene Gewinde schrauben.
- Briden zusammen mit den Klemmen des Luftbalgs wieder einsetzen und mit dem vorgegebenen Drehmoment anziehen.
Dazu kommen je nach Variante Füllventile, Bedienteil und Kompressor oder die E-Suspension-Box. Eine ausführliche Montageanleitung liegt jeder Lieferung bei.
Selbst einbauen geht, wenn du schrauben kannst und eine Hebebühne oder sichere Aufbockung hast. Sonst übernehmen wir oder eine Partnerwerkstatt.
Schritt 3: Abnahme beim Prüfer
Mit eingebauter Luftfeder und unserem Teilegutachten fährst du zu einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere). Der Prüfer kontrolliert den Einbau nach § 19 Abs. 3 StVZO. Laut Gutachten schaut er unter anderem auf:
- Fahrzeughersteller, Typ und FIN für die Anbaubestätigung
- kein Spiel der Fahrwerkfedern bei maximaler Ausfederung
- Anbauhöhen von Beleuchtung, Kennzeichen und Anhängekupplung
- Schneeketten-Montage weiterhin möglich
- Druckanschläge in einwandfreiem Zustand
- Balgdruck passend zur Beladung (serienmäßiges Höhenniveau)
- Rad/Reifen-Kombination laut Anlage zum Gutachten
Tipp aus der Praxis: Prüf vorher deine Reifen. Ein zu niedriger Lastindex, besonders bei Winterreifen, ist der häufigste Grund, warum es beim Prüfer hakt.
Schritt 4: Anbaubestätigung
Ist alles in Ordnung, füllt der Prüfer die Anbaubestätigung aus. Die brauchst du für die Zulassungsstelle.
Schritt 5: Neues Typenschild
Von SMV bekommst du ein neues Typenschild mit den geänderten Gewichtsangaben. Das kommt in den Motorraum und ersetzt bzw. ergänzt das alte.
Schritt 6: Zulassungsstelle
Mit Anbaubestätigung und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gehst du zur Zulassungsstelle. Änderungen der Achslasten und der Gesamtmasse musst du dort unverzüglich melden.
Eingetragen wird zum Beispiel beim Light-Gutachten:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 7.1 / 8.1 (Achslast vorne) | bleibt Serie |
| 7.2 / 8.2 (Achslast hinten) | bis 2.250 kg (Heavy: bis 2.700 kg) |
| F.1 / F.2 (Gesamtmasse) | bis 4.200 kg (Heavy: bis 4.700 kg) |
| 22 (Bemerkungen) | Zusatzluftfeder, Hersteller SMV Metall GmbH, Kennzeichnung, Betriebsdruck, Rad/Reifen-Kombination |
Danach: Versicherung über das neue Gewicht informieren und, wenn du über 3,5 t gehst, an Führerschein, Tempo und Maut denken.
→ Wohnmobil über 3,5 t: was sich ändert
Welche Unterlagen du von uns bekommst
- Teilegutachten (TGA Art 7) für dein Chassis
- Einbauanleitung mit Drehmomentangaben
- neues Typenschild für den Motorraum
Häufige Fragen
Darf ich die Luftfeder selbst einbauen?
Ja. Du bekommst eine Einbauanleitung mit. Für die Auflastung muss der Einbau anschließend von einem Prüfer abgenommen werden.
Welche Felder im Fahrzeugschein ändern sich?
Die Hinterachslast (7.2/8.2), das zulässige Gesamtgewicht (F.1/F.2) und die Bemerkungen in Feld 22. Die Vorderachslast (7.1/8.1) bleibt Serie.
Muss ich nach der Auflastung zur Zulassungsstelle?
Ja. Änderungen der zulässigen Achslasten und der Gesamtmasse musst du der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen (§ 15 FZV).
Schnellcheck
Passt das bei deinem Wohnmobil?
Gib deine Achslasten und dein zGG ein, das Ergebnis siehst du sofort.

